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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen in ihrer Wertigkeit "Zusätzlichen Vertragsbedingungen" (vergleiche § 1 Nr. 2c VOB/B).

  2. Der Bieter hält sich an das Angebot vier Wochen nach Angebotsabgabe gebunden.

  3. Soweit DIN-Vorschriften nicht bestehen, gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

  4. Liegen zwischen Vertragsabschluß und Abnahme der Leistung bzw. des in sich abgeschlossenen Teils der Leistung nicht mehr als vier Monate, dann gilt der im Angebot ausgewiesene Mehrwertsteuer-Satz. Liegen zwischen Vertragsabschluß und Abnahme der Leistung bzw. der in sich abgeschlossenen Teilleistungen mehr als vier Monate und hat sich der gesetzliche Mehrwertsteuer-Satz in diesem Zeitraum geändert, dann wird der zum Zeitpunkt der Abnahme gültige Mehrwertsteuer-Satz berechnet.

    Abweichend davon wird bei Dauerschuldungsverhältnissen (z.B. bei längerfristigen Pflegeverträgen) immer der zum Zeitpunkt der Abnahme der einzelnen Teilleistung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer-Satz berechnet.

  5. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, dann ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers.

    Sind die Vertragsparteien Kaufleute, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers.

  6. Sind gegebenenfalls Teile des Vertrages und/oder seiner Vertragsgrundlagen unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V., 5340 Bad Honnef, beim Bundeskartellamt in Berlin angemeldet und vom Bundeskartellamt im Bundesanzeiger Nr. 2/1990 vom 4. Januar 1990 veröffentlicht.

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